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Anliegen der offenen Jugendarbeit / Jugendhilfe

der Jugendweihe Westthüringen e.V. ist es, Kindern und Jugendlichen vielseitige Angebote zu unterbreiten, die an ihre Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und auch gestaltet werden. Die Jugendarbeit der Jugendweihe Westthüringen e.V. ist offen, weil:

  • das Prinzip der Freiwilligkeit herrscht,
  • das Alter nicht begrenzt ist,
  • sie für jeden, der in Deutschland lebenden ausländischen Jugendlichen, Integration bietet.

Mit der offenen Jugendarbeit helfen die Mitglieder der Jugendweihe Westthüringen e.V. jungen Menschen humanistisch–ethische Werte und Lebensvorstellungen kennenzulernen und sich mit diesen auseinanderzusetzen.

Die Jugendhilfe ist eine verpflichtende Aufgabe, welcher sich unser Verein verbunden fühlt und welche unsere Mitglieder gewissenhaft verfolgen. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, als eine gesellschaftliche und sozialpädagogische Praxis, ergeben sich aus ihrer gesetzlichen Grundlage, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im SGB VIII. Die gesetzlichen Ziele und Wertvorstellungen werden in § 1 SGB VIII beschrieben. […]
Demnach hat die Jugendhilfe zur Aufgabe, zur Verwirklichung des Rechts Kinder und Jugendlicher auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beizutragen. Weiterhin soll sie den Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung bzw. Erhaltung positiver Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien unterstützen. […]

Nach Aufgabenschwerpunkten wird allgemein unterschieden in:

  • allgemein fördernde Aufgaben, die sich generell auf alle Kinder, Jugendliche und Familien beziehen (z. B. Kindergärten, Jugendarbeit, einzelne Kinder/Jugendliche individuell fördern, z. B. Lernhilfen)
  • direkt helfende Aufgaben, die eher an spezifischen Anforderungen, Problemlagen bzw. Zielgruppen ausgerichtet sind (z. B. Beratungen, Einzelbetreuung, Unterbringung, Jugendschutz, Inobhutnahme)
  • politische Aufgaben (z. B. Planungsverpflichtung, Einmischung)

Leistungen der Jugendhilfe sind:

  • Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
  • Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) […]
  • Hilfe für Junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) […]
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